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Veränderung |
Datum/Zeit |
| 59,84 € |
59,94 € |
-0,10 € |
-0,17 % |
24.04/17:35 |
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| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
| DE000A1DAHH0 |
A1DAHH |
- € |
- € |
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Brenntag Risiken aus Schadensersatzklage gering 13.01.2012
Bankhaus Lampe
Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Heiko Feber, Analyst vom Bankhaus Lampe, stuft die Aktie von Brenntag (ISIN DE000A1DAHH0 / WKN A1DAHH) von "kaufen" auf "halten" zurück.
Laut einem Bericht im "Handelsblatt" könnte auf Brenntag eine Millionenklage im Zusammenhang mit dem Silikonskandal zukommen. Hintergrund dafür sei, dass Brenntag Silikonöle für industrielle Anwendungen an den französischen Hersteller von Brustimplantaten, Poly Implant Prothèse (PIP), geliefert habe. Diese seien von PIP möglicherweise für die Herstellung von Brustimplantaten genutzt worden.
Eine Rechtsanwaltskanzlei vertrete die Ansicht, dass Brenntag als Lieferant haftbar gemacht werden könne, da das Unternehmen davon habe ausgehen müssen, dass das Silikonöl für Brustimplantate verwendet werde, wenn es an einen Hersteller von Brustimplantaten geliefert werde. Die Kanzlei bereite eine Klage vor und wolle für eine geschädigte Mandantin die Übernahme der Behandlungskosten und Schmerzensgeld einklagen.
Dem "Handelsblatt"-Artikel zufolge seien in Deutschland etwa 10.000 und in Frankreich etwa 30.000 Frauen betroffen. Weltweit seien möglicherweise bei 300.000 Operationen Brustimplantate mit dem nicht bestimmungsgemäßen Silikon eingesetzt worden, das im Verdacht stehe, krebserregend zu sein. Laut Handelsblatt könnte auf Krankenkassen Kosten von rund 1,5 Mrd. EUR zukommen.
Es gebe derzeit noch eine Vielzahl an Unsicherheiten: 1. Zwar habe Brenntag der PIP Silikonöl geliefert, jedoch sei unklar, ob dieses tatsächlich nicht entsprechend den Bestimmungen eingesetzt worden sei. 2. Brenntag sei nicht der einzige Zulieferer für PIP gewesen. 3. Derzeit könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Produkte in den Silikonkissen eingesetzt worden seien.
Die in dem Handelsblatt-Artikel von einem Rechtsanwalt getätigte Vermutung, dass Brenntag möglicherweise seine Produktbeobachtungspflicht verletzt habe, erscheine den Analysten nicht wirklich überzeugend. 1. Ihres Wissens gebe es lediglich bei Erzeugnissen, die für die Herstellung von Bomben oder Drogen verwendet werden könnten, besondere Schutzvorkehrungen, Rechercheauflagen und Meldepflichten.
Bei Silikonöl handle es sich jedoch um ein Massenprodukt, für das es solche Auflagen nicht gebe. 2. Gemäß einer Stellungnahme vom 3. Januar habe Brenntag PIP in seinen Auftragsbestätigungen explizit darauf hingewiesen, dass die Silikonöle ausschließlich für industrielle Zwecke (inklusive Körperpflegeprodukte) genutzt werden dürften.
Man sehe derzeit keinen Grund für das Bilden einer Rückstellung aufgrund möglicher Schadensersatzverpflichtungen.
Ihre Empfehlung für die Brenntag-Aktie nehmen die Analysten vom Bankhaus Lampe gleichwohl bei einem unveränderten Kursziel von 81,00 EUR von "kaufen" auf "halten" zurück, da das Kurspotenzial nach der zuletzt guten Performance unter 10% liegt. (Analyse vom 13.01.2012) (13.01.2012/ac/a/d)
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